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PROVI Entscheidungswissen · gas

Gaspreis berechnen: So entstehen die tatsächlichen Jahreskosten

Beim Gaspreis ist der Cent-pro-kWh-Wert nur ein Teil der Rechnung. Für die tatsächlichen Jahreskosten musst du deinen Verbrauch mit dem Arbeitspreis multiplizieren, den Grundpreis addieren und einmalige Boni getrennt behandeln. So erkennst du, ob ein günstiger Werbepreis auch bei deinem Verbrauch überzeugt.

Gasvergleich öffnen Ratgeber lesen → Werte prüfen → passenden Vergleich öffnen.

Erstjahr · Folgejahr · Vertragsbedingungen · offizielle Quellen

01

Jahresverbrauch verwenden

Der Verbrauch in kWh sollte möglichst aus der letzten Abrechnung stammen. Eine Schätzung kann das Ergebnis bei Gas deutlich verzerren.

02

Verbrauchskosten berechnen

Multipliziere den Jahresverbrauch mit dem Arbeitspreis in Euro pro kWh. So erhältst du den verbrauchsabhängigen Kostenanteil.

03

Grundpreis addieren

Der Grundpreis fällt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an und gehört deshalb immer in die Gesamtrechnung.

04

Bonus nicht als Dauerpreis behandeln

Einmalige Boni reduzieren das erste Jahr, gelten aber nicht automatisch erneut. Für die Langzeitsicht sollten sie separat ausgewiesen werden.

Checkliste vor dem Vergleich

  • Jahresverbrauch
  • Arbeitspreis
  • Grundpreis
  • Einmaliger Bonus
  • Kosten ohne Bonus
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Häufige Fragen

Welche Formel nutze ich für den Gaspreis?

Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis ergibt die laufenden Jahreskosten. Einmalige Boni werden für das erste Jahr separat abgezogen.

Warum ist der Grundpreis wichtig?

Weil er unabhängig vom Verbrauch anfällt und einen niedrigen Arbeitspreis teilweise relativieren kann.

Wo kann ich den Gastarif direkt nachrechnen?

Im PROVI Gastarif-Prüfer kannst du Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus und Vertragsdaten gemeinsam einordnen.

PROVI bietet Orientierung und öffnet freigegebene offizielle Vergleichs- oder Partnerwege. Preise, Verfügbarkeit und Vertragsbedingungen können sich ändern; für einen Abschluss sind die Angaben des jeweiligen Partners oder Anbieters maßgeblich.